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Ab 18. Februar 2027

Digitaler Batteriepass ab Februar 2027. Wer ihn braucht und welche Stammdaten Dir dafür noch fehlen

Batterien stecken heute in E-Bikes, Staplern, Stromspeichern und Fahrzeugen. Mit der EU-Batterieverordnung regelt Europa ihren ganzen Lebensweg – von der Rohstoffbeschaffung bis zum Recycling. Ab dem 18. Februar 2027 kommt dazu der digitale Batteriepass: eine elektronische Akte für jede einzelne Batterie, abrufbar über einen QR-Code. Für Hersteller und Importeure stellt sich deshalb die Frage: Brauchen unsere Batterien einen Pass – und woher kommen die Daten dafür? Die gute Nachricht vorweg: Nicht jede Batterie braucht einen Pass, und vieles, was hineingehört, steht schon heute in Datenblättern und Stücklisten. Entscheidend ist vielmehr, ob Du diese Angaben je Batterie findest – und nicht nur je Artikel.

Janosch Grellner · · 7 Min. Lesezeit

In diesem Beitrag geben wir Dir einen Überblick über die Pflicht zum Batteriepass, erläutern, welche Angaben hineingehören, und zeigen anhand typischer Praxisbeispiele, welche Stammdaten Dein ERP dafür liefern muss.

Was ändert sich ab dem 18. Februar 2027?

Ab diesem Tag muss jede LV-Batterie, jede Industriebatterie mit mehr als 2 kWh Kapazität und jede Elektrofahrzeugbatterie, die in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird, über einen Batteriepass verfügen. So steht es in Artikel 77 der Verordnung (EU) 2023/1542.

Der Pass ist kein Dokument, sondern ein Datensatz. Er ist über einen QR-Code abrufbar, und dieser Code ist mit einer individuellen Kennung verknüpft, die der Batterie von dem Unternehmen zugewiesen wird, das sie in Verkehr bringt. Code und Kennung folgen der Normenreihe ISO/IEC 15459 oder gleichwertigen Normen.

Wichtig ist dabei:

  • Verantwortlich ist, wer die Batterie in Verkehr bringt. Dieses Unternehmen sorgt dafür, dass die Angaben korrekt, vollständig und aktuell sind. Es kann andere schriftlich beauftragen, das in seinem Namen zu tun.
  • Das Format ist offen. Die Angaben basieren auf offenen Standards, sind maschinenlesbar, strukturiert und durchsuchbar und lassen sich ohne Anbieterbindung übertragen.
  • Der Pass lebt mit. Wird eine Batterie wiederaufgearbeitet oder umgenutzt, bekommt sie einen neuen Pass, der mit dem alten verknüpft ist. Nach dem Recycling wird er gelöscht.

Ab demselben Tag tragen außerdem alle Batterien einen QR-Code – auch die, die keinen Pass brauchen. Bei ihnen führt er unter anderem zu Konformitätserklärung, Sorgfaltspflichtbericht und Hinweisen zur Entsorgung.

Braucht Deine Batterie einen Pass?

Betroffen sind grundsätzlich:

  • LV-Batterien: gekapselte Batterien bis 25 kg für den Antrieb leichter Fahrzeuge, etwa E-Bikes und E-Scooter
  • Elektrofahrzeugbatterien: Antriebsbatterien für Fahrzeuge der Klassen M, N und O – also Pkw, Busse, Lkw und Anhänger – sowie Batterien über 25 kg für leichte Fahrzeuge der Klasse L
  • Industriebatterien über 2 kWh: Batterien für die industrielle Verwendung und jede andere Batterie über 5 kg, die keiner der übrigen Kategorien angehört – ausdrücklich auch stationäre Stromspeicher, unabhängig davon, wo oder von wem sie eingesetzt werden

Nicht betroffen sind beispielsweise:

  • Gerätebatterien bis 5 kg, etwa in Werkzeugen oder Geräten
  • Starterbatterien für Anlasser, Licht und Zündung
  • Industriebatterien mit höchstens 2 kWh

In Verkehr bringt eine Batterie, wer sie als Erster auf dem EU-Markt bereitstellt. Führst Du Batterien aus einem Land außerhalb der EU ein, bist das also meistens Du.

Welche Angaben gehören in den Pass?

Die Verordnung teilt den Inhalt in vier Stufen. Nicht jede:r sieht alles.

  1. Öffentlich, je Batteriemodell: Hersteller, Kategorie, Ort und Datum der Herstellung, Gewicht, Kapazität, chemische Zusammensetzung, gefährliche Stoffe und kritische Rohstoffe über 0,1 Prozent Massenanteil. Dazu Spannungen, erwartete Lebensdauer in Zyklen, Garantiezeitraum, CO2-Fußabdruck, Rezyklatgehalt, Konformitätserklärung und Hinweise zur Entsorgung.
  2. Für Personen mit berechtigtem Interesse, je Modell: die genaue Zusammensetzung von Kathode, Anode und Elektrolyt, Teilenummern der Komponenten samt Kontaktdaten der Ersatzteilanbieter, Anleitungen zur Zerlegung und Sicherheitsmaßnahmen. Gemeint sind etwa Reparaturbetriebe und Recycler.
  3. Nur für Behörden und Prüfstellen: die Ergebnisse der Prüfberichte.
  4. Für Personen mit berechtigtem Interesse, je einzelner Batterie: Leistungswerte, Alterungszustand, Status – etwa unverändert, wiederverwendet oder Altbatterie – und Daten aus der Nutzung wie Ladezyklen, Unfälle, Temperatur und Ladezustand.

Dabei gilt: Aufgenommen wird, was für die jeweilige Batteriekategorie verlangt ist. Welche Angaben für Dich zählen, ergibt sich aus Anhang XIII der Verordnung.

Welche Stammdaten fehlen Dir dafür?

Der Batteriepass ist kein Etikettenprojekt – er ist ein Stammdatenprojekt. Denn die meisten Angaben entstehen nicht erst im Februar, sondern stehen heute schon verteilt in Datenblättern, Stücklisten und Lieferantenunterlagen. Leg die Liste neben Deinen Artikelstamm und prüf fünf Stellen:

  1. Die einzelne Batterie. Der Pass gehört zur Batterie, nicht zum Artikel. Ohne Seriennummer je Einheit gibt es keinen Ort für ihre Daten.
  2. Herkunft je Einheit. Ort und Monat der Herstellung müssen sich jeder Seriennummer zuordnen lassen – aus dem Fertigungsauftrag oder aus dem Wareneingang.
  3. Werkstoffe und Lieferanten. Chemische Zusammensetzung, kritische Rohstoffe, CO2-Fußabdruck und Rezyklatgehalt liefern meist die Zell- oder Batterielieferanten. Sie gehören an den Lieferantenartikel, nicht in eine Mail.
  4. Ersatzteile. Teilenummern der Komponenten und die Kontaktdaten der Ersatzteilanbieter kommen aus Deiner Stückliste.
  5. Nutzungsdaten. Ladezyklen, Temperatur und Ladezustand misst das Batteriemanagement, nicht das ERP. Hier ist Dein ERP nur die Stelle, die weiß, welche Batterie wo verbaut ist.

Was heißt das für Dein ERP?

Hier lohnt ein ehrlicher Blick. Den Pass selbst führt in der Regel nicht das ERP. Er muss über den QR-Code erreichbar sein, in einem offenen Format vorliegen und sich ohne Anbieterbindung übertragen lassen. Das leistet eine Pass-Plattform oder ein eigenes System, das diese Anforderungen erfüllt.

Das ERP ist die Quelle. Aus ihm kommen die Modelldaten am Artikel, die Seriennummern mit Datum und Ort und die Verbindung zu Lieferant und Stückliste. Fehlen diese Angaben dort, fehlen sie auch im Pass – egal, welche Plattform ihn anzeigt.

In Business Central gibt es dafür die Artikelverfolgung im Standard. Seriennummern lassen sich beim Wareneingang oder beim Warenausgang vergeben, und zusätzliche Angaben zu einer Seriennummer hängen an ihrer Informationskarte. Voraussetzung ist, dass die Artikelverfolgung für den Artikel eingerichtet ist. Die Übergabe an die Pass-Plattform ist dann eine Schnittstelle. Wie wir solche Schnittstellen bauen, zeigen wir auf der Seite Business Central Schnittstellen. Welche Daten heute in welchem System liegen, macht unsere Systemlandkarte sichtbar.

Beispiele aus der Praxis

Beispiel 1: Ein E-Bike-Hersteller baut seine Akkus selbst und bringt ab März 2027 neue Räder in Verkehr. Jeder Akku braucht einen Pass und einen QR-Code, jede Seriennummer eine eindeutige Kennung. Vergibt das ERP heute nur Seriennummern für die Rahmen, fehlt die Hälfte.

Beispiel 2: Ein Händler führt stationäre Stromspeicher mit 10 kWh aus Asien ein. Er bringt sie in Verkehr und ist damit für den Pass verantwortlich. Die Werkstoffangaben muss er vom Hersteller einfordern – am besten, bevor die erste Lieferung ab Februar ankommt.

Beispiel 3: Ein Hersteller von Elektrowerkzeugen verbaut Akkus mit 5 Ah und 18 Volt, also unter 0,1 kWh. Das sind Gerätebatterien. Sie brauchen ab Februar 2027 einen QR-Code, aber keinen Batteriepass.

Und die Sorgfaltspflichten für Rohstoffe?

Sie kommen später. Die Pflichten zur Sorgfalt bei Kobalt, Grafit, Lithium und Nickel gelten nach einer Änderung vom Juli 2025 erst ab dem 18. August 2027. Unternehmen mit weniger als 40 Millionen Euro Nettoumsatz im vorletzten Geschäftsjahr sind ausgenommen, solange ihre Gruppe diese Schwelle nicht überschreitet. Der Termin für den Batteriepass hat sich durch diese Änderung nicht verschoben.

Was Du jetzt tun solltest

  1. Ordne Deine Batterien den Kategorien zu: LV, Elektrofahrzeug, Industrie über oder unter 2 kWh, Gerät, Starter.
  2. Kläre, wer sie in Verkehr bringt – Du, Dein Lieferant oder ein Importeur.
  3. Prüf, ob Dein ERP jede Batterie mit Seriennummer, Herstellungsort und Herstellungsmonat kennt.
  4. Fordere bei Deinen Lieferanten die Angaben zu Zusammensetzung, kritischen Rohstoffen und CO2-Fußabdruck an.
  5. Entscheide, auf welcher Plattform der Pass liegen soll, und plan die Übergabe aus dem ERP rechtzeitig vor Februar.

Rechtlicher Hinweis

Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Durch delegierte Rechtsakte, Durchführungsrechtsakte oder behördliche Auslegung kann sich die Lage ändern. Eine verbindliche Bewertung sollte stets im konkreten Einzelfall erfolgen.

Unser Blick

Wir bei XCLRTD sehen im Batteriepass mehr als eine Kennzeichnungspflicht. Wer seine Batterien einmal bis zur Seriennummer sauber führt, hat die Grundlage für Garantie, Service und Rücknahme gleich mit gelegt. Gemeinsam schauen wir, welche Angaben in Deinem System schon da sind, welche bei Deinen Lieferanten liegen und wie sie auf die Plattform kommen – ohne doppelte Pflege.

Der Batteriepass ist kein QR-Code – er ist ein Versprechen über jede einzelne Batterie. Wer heute seine Stammdaten ordnet, druckt im Februar nur noch den Code.

Nächster Schritt

Lass uns gemeinsam auf Deine Batteriedaten schauen

Welche Kategorien Du in Verkehr bringst, welche Stammdaten fehlen und wie die Angaben aus dem ERP in den Pass kommen – danach weißt Du, was bis Februar zu tun ist. Unverbindlich, verständlich und mit Blick auf Deinen konkreten Ablauf.

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