In diesem Beitrag zeigen wir Dir, wer betroffen ist, was der Buchungsdatenservice anders macht und wie der Umstieg ohne Lücke in der Buchhaltung gelingt.
Was ändert sich?
DATEV stellt den Rechnungsdatenservice 2.0 zum 31. Dezember 2026 vollständig ein – bestellen lässt er sich schon seit dem 1. Januar 2026 nicht mehr. Rechnungsdaten, die dort noch liegen, kannst Du nur bis zum Stichtag abholen.
Der Dienst ist ein Übergabeweg: Deine Software schickt Rechnungsdaten in die DATEV-Cloud, die Kanzlei holt sie dort ab. Fällt er weg, kommen ab Januar keine Daten mehr an, und die Buchhaltung für Januar beginnt nicht mit Belegen, sondern mit einer Lücke.
Bist Du betroffen?
Ja, wenn ein Programm bei Dir Daten über den Rechnungsdatenservice 2.0 an DATEV übergibt. Das siehst Du in den Einstellungen Deiner Software – oder Du fragst Deine Kanzlei, auf welchem Weg Deine Daten ankommen.
DATEV nennt selbst drei Vorsysteme:
- JTL: Der Wechsel auf den Buchungsdatenservice war für das erste Quartal 2026 geplant.
- cludes: Der Wechsel ist bis Ende 2026 geplant.
- DreamRobot: Hier verweist DATEV an den Anbieter.
Nicht betroffen bist Du, wenn Du Belege nur als Bilder hochlädst oder Deine Kanzlei die Daten aus einem anderen Export einliest.
Was macht der Buchungsdatenservice anders?
Der DATEV Buchungsdatenservice überträgt nicht nur Rechnungsdaten, sondern Buchungsdaten, Stammdaten und die zugehörigen Belegbilder – aus Deiner Software über die DATEV-Cloud nach DATEV Kanzlei-Rechnungswesen oder DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen. Die Belegbilder landen in Belege online und hängen dort am Buchungssatz.
Für Dich heißt das: Die Kanzlei bekommt fertige Buchungen mit Beleg statt einzelner Rechnungsdaten. Voraussetzung ist Belege online als Teil von DATEV Unternehmen online; den Dienst selbst schaltest Du im DATEV Arbeitsplatz frei.
Was heißt das für Dein ERP?
Die Umstellung passiert in der Software, die heute die Daten schickt. Drei Fälle kommen vor:
- Deine Software kann den Buchungsdatenservice schon. Dann stellst Du um, testest einen Monat mit der Kanzlei und schaltest den alten Weg ab.
- Der Anbieter plant ihn. Dann brauchst Du einen Termin vor dem 31. Dezember. Ohne Termin gilt Fall 3.
- Es gibt keinen Nachfolger. Dann baust Du die Übergabe neu, in der Regel auf den Buchungsdatenservice.
Welche Programme den Buchungsdatenservice unterstützen, zeigt der DATEV-Marktplatz mit dem Filter „buchungsdatenservice“. Bei einer selbst gebauten Übergabe stellt kein Anbieter für Dich um – dann gilt der dritte Fall. Wie wir solche Übergaben bauen, zeigen wir auf der Seite Business Central Schnittstellen.
Beispiele aus der Praxis
Beispiel 1: Ein Onlinehändler gibt seine Rechnungen seit Jahren aus der Warenwirtschaft an die Kanzlei. Sein Anbieter hat schon auf den Buchungsdatenservice umgestellt, er selbst muss nur den neuen Weg freischalten und den alten abbestellen.
Beispiel 2: Ein Großhändler hat die Übergabe vor Jahren individuell programmieren lassen. Den Dienstleister von damals gibt es nicht mehr. Er braucht bis Dezember eine neue Übergabe – und einen Probelauf mit der Kanzlei.
Was Du jetzt tun solltest
- Frag Deine Kanzlei, auf welchem Weg Deine Buchungsdaten heute ankommen.
- Frag Deinen Softwareanbieter, ob und wann er den Buchungsdatenservice unterstützt.
- Hol alle Rechnungsdaten ab, die noch im alten Dienst liegen. Nach dem 31. Dezember geht das nicht mehr.
- Plan einen Probemonat, in dem beide Wege parallel laufen, zum Beispiel November.
- Bestell den alten Dienst erst ab, wenn die Kanzlei den neuen Weg bestätigt hat.
Unser Blick
Eine abgeschaltete Schnittstelle kündigt sich selten laut an – sie fällt erst auf, wenn die erste Monatsbuchhaltung fehlt. Deshalb lohnt der Blick jetzt und nicht erst im Januar. Der Jahreswechsel bringt für viele noch eine zweite Umstellung: die Pflicht zur E-Rechnung ab 2027. Beides betrifft dieselben Rechnungsdaten und lässt sich gemeinsam angehen.
Eine Schnittstelle zur Kanzlei ist kein Nebenschauplatz – sie ist das Rückgrat Deiner Buchhaltung. Wer rechtzeitig umstellt, merkt im Januar nichts davon.