Beschleunigt Daten. Prozesse. Software.

Stichtag 15. November 2026 – vorerst ausgesetzt

Strukturierte Adressen im Zahlungsverkehr. Warum der November-Stichtag fällt und die Umstellung trotzdem kommt

Seit Jahren steht die Adresse in Zahlungsdateien oft in freien Textzeilen – Straße, Postleitzahl und Ort in einem Feld. ISO 20022 will das ändern: Ort und Land gehören in eigene Felder, damit Banken Zahlungen automatisch prüfen und weiterleiten können. Für viele Unternehmen stellt sich deshalb die Frage: Laufen meine Überweisungen nach dem 15. November noch? Die gute Nachricht vorweg: Ja, vorerst. Swift, der European Payments Council und die Deutsche Kreditwirtschaft haben den Stichtag ausgesetzt. Entscheidend ist vielmehr, dass die Umstellung nur verschoben ist – nicht abgesagt.

Janosch Grellner · · 5 Min. Lesezeit

In diesem Beitrag zeigen wir Dir, was im November passieren sollte, was sich seitdem geändert hat und welche Stelle in Deinem ERP Du trotzdem jetzt anfassen solltest.

Was sollte sich im November ändern?

Der European Payments Council (EPC) legt die Regeln für SEPA-Überweisungen und -Lastschriften fest. Seine Regelwerke für 2025 erlauben die Adresse in drei Formen: strukturiert, hybrid oder unstrukturiert. Die unstrukturierte Form sollte nur noch bis zum 15. November 2026 zulässig sein. Für Auslandszahlungen hatte Swift denselben Monat gesetzt: Ab dem 14. November 2026 hätten Zahlungen mit vollständig unstrukturierter Adresse abgelehnt oder verzögert werden können.

In Deutschland hat die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) den Wechsel mitgeplant. Die Altformate sollten im November 2026 auslaufen: pain.001.001.03 für SEPA-Überweisungen, pain.008.001.02 für Lastschriften und DTAZV für Auslandsüberweisungen. An ihre Stelle treten pain.001.001.09 und pain.008.001.08 – Formate, die die DK für SEPA seit März 2024 spezifiziert.

Was hat sich seit August geändert?

Der Termin ist ausgesetzt. Drei Stellen haben nacheinander entschieden:

  1. Swift hat am 27. August 2026 angekündigt, alle Zahlungsänderungen des Standards Release 2026 zu verschieben. Wann strukturierte Adressen im Auslandszahlungsverkehr Pflicht werden, will Swift spätestens im Dezember mitteilen.
  2. Der EPC hat am 9. September 2026 beschlossen, unstrukturierte Adressen über den 15. November hinaus zu unterstützen. Im Oktober will er ein neues Enddatum festlegen.
  3. Die Deutsche Kreditwirtschaft hat die geplante Abkündigung der Altformate für SEPA, Auslandsüberweisungen und Euro-Eilüberweisungen ausgesetzt. Die Formate laufen vorübergehend weiter; neue Endtermine folgen, sobald Swift und EPC ihre festgelegt haben.

Wichtig ist dabei: Keine der drei Stellen rückt vom Ziel ab. Der EPC empfiehlt ausdrücklich, möglichst direkt von der unstrukturierten zur vollständig strukturierten Adresse zu wechseln – nicht zur hybriden als Zwischenschritt. Swift ermutigt Banken und Marktinfrastrukturen, weiterzumachen. Die neue Frist ist also nicht weg, sie ist nur noch nicht bekannt.

Was ist eine strukturierte Adresse – und was eine hybride?

Bei einer strukturierten Adresse steht jeder Bestandteil in einem eigenen Feld: Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Land. Ort und Land sind mindestens gefüllt, freie Adresszeilen gibt es nicht mehr.

Die hybride Adresse ist der Kompromiss. Ort und Land stehen in eigenen Feldern, der Rest darf in bis zu zwei freien Adresszeilen mit je 70 Zeichen stehen. So beschreibt es Swift für den Auslandszahlungsverkehr.

Die unstrukturierte Adresse besteht nur aus freien Zeilen. Genau diese Form sollte im November enden.

Bist Du betroffen?

Betroffen bist Du, wenn:

  • Dein ERP oder Deine Buchhaltung Zahlungsdateien erzeugt, die Du bei der Bank einreichst
  • dort noch pain.001.001.03 oder pain.008.001.02 eingestellt ist
  • Du Auslandsüberweisungen im DTAZV-Format schickst
  • bei Lieferant:innen der Ort in der Straßenzeile steht oder das Land fehlt

Nicht gemeint sind die Kontoinformationen, die Du von der Bank abholst. Kontoauszüge und Umsatzmeldungen wie camt.052, camt.053 und camt.054 nimmt Swift von der Adressregel ausdrücklich aus.

Was heißt das für Dein ERP?

Die strukturierte Adresse ist kein Bankthema – sie ist ein Stammdatenthema. Denn die Bank schickt weiter, was Dein ERP in die Datei schreibt. Zwei Dinge müssen dort stimmen:

  1. Das Format. Die Zahlungsdatei wird als pain.001.001.09 erzeugt, Lastschriften als pain.008.001.08.
  2. Die Stammdaten. Ort und Land sind bei Dir selbst und bei jedem Zahlungsempfänger gefüllt – und zwar im richtigen Feld.

In Business Central ist beides angelegt. Microsoft unterstützt die Formate pain.001.001.03 und pain.001.001.09 für SEPA-Überweisungen; welches benutzt wird, entscheidest Du auf der Bankkontokarte im Feld Format Zahlungsexport. Ist dort noch das alte Format eingetragen, bleibt es beim alten Format. Auf derselben Karte muss der Länder-/Regionscode gefüllt sein, sonst lässt sich gar nicht exportieren.

Das Format pain.001.001.09 schreibt Deine eigene Adresse und die des Empfängers strukturiert in die Datei: Straße, Postleitzahl, Ort und Land als eigene Felder. Dabei gilt: Ein leeres Feld lässt Business Central einfach weg. Fehlt beim Empfänger der Ort, entsteht eine Adresse ohne Ort – ohne Fehlermeldung. Die Lücke zeigt sich erst, wenn die Bank die Zahlung zurückweist.

Arbeitest Du mit einer älteren Version, mit Dynamics NAV oder mit einer eigenen Banking-Erweiterung, prüf, welches Format Deine Datei heute tatsächlich hat. Welche Schnittstellen wir in Business Central bauen, zeigen wir auf der Seite Business Central Schnittstellen.

Beispiele aus der Praxis

Beispiel 1: Ein Großhändler hat sein Bankkonto in Business Central schon auf pain.001.001.09 umgestellt. Seine Lieferantenstammdaten stammen aber aus einem Altsystem, bei vielen steht „12345 Musterstadt“ in der Adresszeile und das Feld Ort ist leer. Die Datei ist formal neu, die Adressen darin sind unvollständig. Hier liegt die Arbeit in den Stammdaten, nicht im Format.

Beispiel 2: Ein Hersteller zahlt Lieferant:innen in der Schweiz und in den USA über DTAZV. Die DK hat das Aus dieses Formats verschoben, nicht aufgehoben. Er stellt die Auslandszahlungen jetzt auf pain.001.001.09 um – mit Testdatei und Rückmeldung seiner Bank.

Was Du jetzt tun solltest

  1. Schau auf der Bankkontokarte nach, welches Format im Feld Format Zahlungsexport steht.
  2. Prüf Deine Kreditoren: Sind Ort und Land bei allen gefüllt, die Du per Datei bezahlst?
  3. Prüf Deine eigene Adresse in den Firmendaten. Auch sie landet in jeder Zahlungsdatei.
  4. Schick Deiner Bank eine Testdatei im neuen Format und lass Dir die Rückmeldung geben.
  5. Stell den Echtbetrieb um, sobald der Test sauber ist – nicht erst, wenn das neue Enddatum feststeht.

Ziehst Du ohnehin Stammdaten glatt, lohnt der Blick auf die zweite große Umstellung: die Pflicht zur E-Rechnung ab 2027. Beide leben von sauberen Adressen und Kontaktdaten.

Unser Blick

Eine verschobene Frist ist verlockend – man kann sie wieder vergessen. Doch das Enddatum kommt, nur später und dann vermutlich mit kürzerem Vorlauf. Wir bei XCLRTD sehen in der Umstellung deshalb keinen Pflichttermin, sondern eine Gelegenheit: Wer jetzt Format und Stammdaten in Ordnung bringt, zahlt sicher, egal wann der neue Stichtag fällt. Gemeinsam prüfen wir, welches Format bei Dir rausgeht und welche Adressen Lücken haben – und schließen sie dort, wo sie entstehen.

Eine Adresse ist kein Freitext – sie ist ein Datensatz. Wer ihn heute sauber pflegt, muss im Zahlungsverkehr morgen nichts mehr nachholen.

Nächster Schritt

Lass uns Deinen Zahlungsverkehr gemeinsam prüfen

Welches Format Deine Bankdatei heute hat, welche Kreditoren ohne Ort und Land sind und was bis zum neuen Stichtag zu tun ist – danach weißt Du Bescheid. Unverbindlich, verständlich und mit Blick auf Deinen konkreten Ablauf.

Erstgespräch vereinbaren
↑